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WALZ, JEAN J. Basel ST-URSANNE Mariastein September-Oktober 1977, Nr. 6, S. 194-201, 3 Abb. BJ 73:78 2237
Als der irische Mönch Ursicinus zu Anfang des 7. Jahrhunderts, nachdem er am Bieler- see und anderswo das Christentum verkündet hatte, sich in den eisamen Jura an den oberen Flusslauf des Doubs zurückzog, um hier als Einsiedler sein Leben zu beenden, dachte er kaum daran, dass seine Anwesenheit noch über Jahrhunderte Auswirkungen haben sollte. Er war gewiss nicht auf Ruhm aus, und das Flucht- und Wanderleben stimmten ihn kaum hoffnungsfroh. Er teilte das Schicksal seines Lehrers Columban und seiner Mitbrüder Gallus und weiterer Gefährten. Nebst Wanderprediger waren sie alle auch zum "Pflug" der fränkischen Machtpolitik geworden. Sie dienten bewusst oder unbewusst jenem Herrschergeschlecht, welches verstand, das Christentum und besonders das Mönchtum für ihre strategischen Zwecke zu benützen, und dabei gewollt oder ungewollt Kulturgrundlagen für das christliche Europa schufen. Die Quellen über St. Ursicinus sind spärlich und ausserdem ungenau. In der Vita II des Wandregisel wird erwähnt, dass beim Grabe des Ursicinus, eines Columbanschü- lers, um 613 eine Klostergründung durch Wandregisel stattgefunden habe. Die späte- re Bemerkung wegen einer Immunitätsbestätigung durch Karlmann in Zusammenhang mit einer Abhängigkeit von Moutier-Grandval und mit Abt Germanus hat sich als falsch erwiesen. Die geistige Verwandtschaft jedoch mit dem um 670 von den Alemannen er- mordeten St. Germanus und dem ab 999 durch das Bistum Basel hoch verehrten Patron einerseits und dem Kloster Luxeuil und Basel anderseits ist nicht bestritten, da der Abtstab des Germanus auch in der Jubiläumsschrift "2000 Jahre Basel" als Vor- bild für den Baslerstab gilt. Von Luxeuil kam auch der um 615 erwähnte Bischof von "Augst und Basel" Ragnachar. Wie stark das von Columban gegründete Luxeuil auf die Entstehung von St-Ursanne gewirkt hat, geht aus der Lebensbeschreibung des be- reits genannten Wandregisel hervor. Wandregisel war in jungen Jahren Palastbeamter von König Dagobert I. gewesen. Es scheint, dass Columban ihm grossen Eindruck ma- chte, denn das von Columban zuletzt gegründete Kloster Bobbio war für Wandregisel von entscheidender Bedeutung. Wahrscheinlich erhielt er auch dort seine Mönchausbildung und wanderte, nachdem er zuvor noch Rom besucht hatte, zunächst wie Ursicinus in den Jura, wo er zehn Jahre in Romainmôtier verbrachte. Mit Unterstützung des merowingischen Königshofes von Paris gründete er anschliessend das Kloster Fontanella (St-Wandrille) in der Diö- zese Rouen, welches alsbald einflussreich wurde und dem sich mehrere Filiationen angliederten. Es ist anzunehmen, dass Wanderegisel von Romainmôtier aus den Grund- stein zum Kloster St-Ursanne legte und es später wie St-Wandrille dem Schutze des Königshauses empfahl. Aus der Frühzeit von St-Ursanne, also aus dem 7. Jahrhun- dert, stammt das ergreifende Croix pattée über dem jetzigen Museumseingang im Kreuzgang des ehemaligen Klosters. Bei der Besichtigung der Kirche und der nähe- ren Umgebung sollte man zuerst hier verweilen und dieses Kreuz betrachten. Es stellt ein Tragkreuz dar, das daran erinnert, dass hier der Geist des Erlösers wohnt. Die Verkündigung, die damals die Glaubensboten brachten, steht versteinert vor uns, und vor unserem geistigen Auge sehen wir die kleine Gruppe von Mönchen mit dem Kreuz die Gegend durchschreiten, das sie nach der Rückkehr von ihrem Gang an den Altarplatz zurückstellen. Ein ähnliches Kreuz zeigt uns Rudolf Moosbrugger-Leu auf einem Grasbstein aus dem selben Jahrhundert in seinem Werk über die Schweiz zur Merowingerzeit. Die auf dem Kreuz von St-Ursanne befindli- chen fünf Scheiben stellen wahrscheinlich, wie das Kreuz im Innern der Kirche, Christus mit den vier Evangelisten dar. An der Stelle des heutigen Museums war früher der Chor der ersten St.-Peters-Kirche. Aus dem ersten Oratorium St.Peter und dem einfachen Klosterbau, den Wandregisel am Grabe des Ursicinus stiftete, entwickelte sich in den folgenden Jahrhunderten St- Ursanne. Gemäss Grabungsbericht wurden unter der 1898 abgerissenen Pfarrkirche die Grundmauern zweier älterer Kirchen aus dem 9. und 11. Jh, gefunden, wobei die älte- re ebenfalls nur ein Oratorium und noch keine Klosterkirche war. Zahlreich sind die Sarkophage, die bei den Grabungen 1966-68 zum Vorschein kamen. Im 8. und 9. Jh., in den Jahren, die durch den Auf- und Niedergang des Reiches der Karolinger gekennzeichnet waren und es. wie Friedrich Heer schreibt, nur einen Gott, einen Kaiser, einen Glauben, ein Reich und eine Bildung gab, war es still um St-Ursanne. Karl der Grosse hatte seine Reichskirche in 21 Erzbistümer eingeteilt, und St-Ursanne gehörte bis zur Französischen Revolution zum Erzbistum Besançon, dem es noch lange alle vier Jahre eine Kultgabe zu überreichen hatte. Der Traum vom geeinten Europa war nur von kurzer Dauer, denn Ludwig der Fromme hatte nicht die Fähigkeiten seines Vaters und musste das Reich unter seine drei Söhne teilen. Nach dem heftigen Streit der Söhne kam 843 der Vertrag von Verdun zustande; schliesslich zerfiel es nach einer letzten Zusammenfügung der Teile durch Karl d. D. endgültig. Der Zerfall des Westfrankenreiches führte 877 zur Gründung der Königsreiche Nieder- und Hochburgund (Arelat). Den Welfen-Königen Rudolf I. (888-912) und Rudolf II. (912-937) gelang es, das Königreich Hochbur- gund zu festigen. Rudolf II. hatte von seiner Gemahlin Bertha aus Schwaben den Aargau erhalten und sein Gebiet somit erweitern können. Königin Bertha begegnen wir im Zusammenhang mit mehreren Kirchengründungen. Es ist möglich, aber nicht erwiesen, dass sie auch die Stifterin der ersten Stiftskirche von St-Ursanne ist. Der Konvent und auch die Bevölkerung von St-Ursanne waren nach und nach für die Kirche St. Peter zu gross geworden, was zum Neubau einer Klosterkirche und zur Erweiterung der Peterskirche als Pfarrkirche führte. Die genaue Datierung dieser Ereignisse sowie die Annahme, dass es sich bei der ersten Münsterkirche um eine Marienkirche gehandelt habe, liessen sich bisher nicht eindeutig ermitteln. König Konrad III. von Hochburgund (937-993) gelang es, Nieder- und Hochburgund kurze Zeit zu vereinen. Mit seinem Nachfolge und zugleich letzten König von Bur- gund, Rudolf III. (993-1032) beginnt eine entscheidende Epoche für Burgund, für St-Ursanne und für das Bistum Basel. Die Jahrtausendwende, besonders die Zeit kurz zuvor, war für die Zeitgenossen von besonderer Bedeutung, denn man erwarte- te gemäss den Überlegungen von Gelehrten den Weltuntergang. Zahlreiche Stiftun- gen wurden von Adeligen an die Klöster gemacht, und zwar mit der Absicht, dass dadurch das Erbarmen Gottes für das Seelenheil des Stifters im Buche der Gerech- tigkeit eingetragen werden sollte. Reichsklöstern wie St. Gallen und der Reiche- nau, um nur zwei zu nennen, wurden grosszügige Landschenkungen gemacht. Ganz ähnlich dachte wahrscheinlich auch Rudolf III. von Burgund, als er dem Bischof Adalbero II. nebst Moutier-Grandval auch St-Ursanne schenkte. Gewiss war es nicht nur Frömmigkeit gewesen, sondern auch burgundische Familienpolitik, die Rudolf dazu bewogen haben mochte; denn Kaiser Heinrich II. der Heilige aus dem säch- sischen Kaiserhaus, sein Neffe, hatte ihm wohl so geraten. Bischof Adalbero II. stand wahrscheinlich, wie sein Bild in der Krypta des Basler Münsters zeigt, in tugendhaftem Ruf. Er ist 1025 gestorben und wurde in der Kry- pta unter dem Hochchor beigesetzt. Die zentrale Lage des Grabes und die Gloriole um sein Haupt sowie der Bericht Heinrichs II., dass Adalbero oft bei ihm geweilt habe, lassen die Vermutung zu, dass dieser Bischof nicht nur Mitgründer des Hein- richbaues seines Münsters und "geistiges Fundament" des Fürstbistums Basel, son- dern auch von vorzüglicher christlicher Geisteshaltung war. Dass damit Rudolfs Gabe in gute Hände kommen würde, scheint für ihn klar gewesen zu sein. Die Bestä- tigung, dass die Klöster Moutier-Grandval und St-Ursanne an den Bischof von Basel gelangt sind, findet sich erst in einem Diplom Kaiser Heinrichs III. (Ingelheim 25. April 1040) und in einem Privileg Papst Leos IX. (21. November 1049) für Bischof Udalrich II. (1025-1040). Nach dem Tod Kaiser Heinrichs II. im Jahre 1024 wird 1033 der Salier Konrad II. Kaiser und in Peterlingen zum König von Burgund gekrönt. Oberburgund ist nicht mehr selbständig und gehört seit 1032 mit dem Bas- ler Bistum zum Deutschen Reich, während Niederburgund Stück füt Stück an die französische Krone gelangt. Vielleicht war dieser Weg bis hieher den obgenannten Wohltätern Basels als Vermutung bekannt, doch was nachher kam, was Bischof Bur- kard von Fenis (1072-1107) im Investiturstreit den papsttreuen Mönchen von Mou- tier-Grandval, St-Ursanne und St-Imier antat, als er sie aus Rache 1077 aus ihren Klöstern vertrieb und diese aufhob, das hatte wohl niemand geahnt. Bischof Burkard war eben mehr adeliger Herrscher als Vorsteher seiner Christenge- meinde im Bistum, obwohl er, wahrscheinlich aus seinem schlechten Gewissen heraus, das dem Kloster Cluny unterstellte Priorat St. Alban 1083 vor den Toren der Stadt gründete. Damit er einerseits die Mahner seines Gewissens vom Halse geschafft, anderseits musste er mit dem mächtigen Cluny gute Kontakte behalten. Nach St-Ursanne sind die Mönche nach ihrer Vertreibung nie mehr zurückgekehrt. Das Kloster zerfiel und der Bischof machte das Anwesen 1119 zu einem Chorherrenstift. Am 14. April 1139 bestätigte Papst Innozenz II. dem Basler Bischof Rudolf III. von Homberg die geistliche und weltliche Macht über St-Ursanne, wobei der Erzbischof von Besançon jedoch weiterhin die geistliche Oberhoheit innehatte. Die Chorherren lebten nach der Regel des heiligen Augustinus und des heiligen Chrodegang von Metz und verpflichteten sich zur Ehelosigkeit, zum gemeinsamen geistlichen Leben und zum Gottesdienst sowie zum Gehorsam gegenüber dem Propst, der ihnen vom Bischof bestätigt und zum Vorgesetzten gegeben wurde. Jeder be- sass meist in der Nähe der Kirche ein eigenes Haus. Zum Stundengebet und zu anderen geistlichen Übungen versammelte man sich im Kapitelsaal oder im Chor der Kirche. Die Chorherren hatten zumeist nur die niederen Weihen und verfüg- ten deshalb über keine priesterlichen Befugnisse. Zu diesem Zwecke gehörten Kapläne auch zur Gemeinschaft. Die Ausnahme machten in der Regel der Propst und diejenigen Chorherren, die gleichzeitig Mitglied des Basler Domkapitels waren; sie gehörten dem Priesterstande an. Man darf annehmen, dass die Gemeinschaft schon bald zur Blüte kam, denn die schö- ne Krypta der noch heute bestehenden Stiftskirche wurde 1159 errichtet und be- reits um 1176 die Vergrösserung und Erneuerung der Kirche selbst begonnen. Die Stiftskirche wurde 1210 durch Bischof Lüthold I. von Aarburg im Seisein zahlrei- cher Gäste feierlich eingeweiht. Ein im Schriftenstand der Kirche aufliegender Führer gibt Auskunft über die verschiedenen Bauepochen. Es sei daraus spezielle auf das Tympanon des Südportals hingewiesen, das die geistige Verwandtschaft mit der Galluspforte am Basler Münster eindeutig verrät. In Anlehnung an die Anzahl der Apostel darf angenommen werden, dass zwölf auch die ideale Zahl der Chorher- ren in St-Ursanne war. Es gibt in den vielen Jahren des Bestehens des Stiftes Schätzungen und Überlieferungen, wo von 24, dann von 9 und am Schluss noch von 2 Chorherren die Rede ist. Wie schon angedeutet, agb es residierende und auswär- tige Chorherren. War ein Chorherr von St-Ursanne gleichzeitig Domherr der Kathe- dralkirche von Basel, so konnte das zur Folge haben, dass er später Kustos und Propst von St-Ursanne und vielleicht auch noch Bischof wurde. Man zählt in St- Ursanne vom ersten Propst Buceo (1120) bi zum letzten Propst Bassand im Jahre 1741, 42 Pröpste. 1210 erfolgte eine genaue Regelung für die Rechte des Bischofs, des Propstes und des Vogtes. Zweimal jährlich wird ein Generalkapitel abgehalten: eines an der Vi- gil (Vortag) des Festes Johannes des Täufers (24. Juni) und das andere am Andre- astag (30. November). Wie bereits anfangs erwähnt, besass St-Ursanne, nebst der heute noch sehenswerten "Collégiale", eine Pfarrkirche, die sich aus der ersten Klosterkirche entwickelt hatte. Sie war nebst Gottesdienstraum für die Mönche schon früh auch Gemeindekirche der christlichen Anwohner, die sich, angezogen durch das Kloster, Haus für Haus ansiedelten und schliesslich vom Dorf zur befes- tigten Stadt wurden. Das Stift selbst hatte schon im 12. Jahrhundert Besitz in 22 Gemeinden der Umgebung und trug dadurch zur Entwicklung des für die Bevölkerung wichtigen Kleinhandels bei. Wenn der damalige Wohlstand auch nicht mit dem heuti- gen verglichen werden kann, so war dieser doch so gross, dass es notwendig wurde, einen Vogt zu bestellen. Das Wappenbuch Wurstisens enthält eine Abbildung von St-Ursanne aus der Zeit um 1580 mit einer umfangreichen Burganlage, deren Ruinen heute noch auf der Nordseite über dem Städtchen zu sehen sind. Möglicherweise residierte der schwer verschuldete, um 1241 erwähtne Kast- Vogt Heinrich von Hasenburg (Asuel) schon dort oben, der die Vogtei im gleichen Jahre an den Bis- chof von Basel abtreten musste. Schon 1173 werden die Edlen Heinrich und Albert von St-Ursanne erwähnt und um 1200 die Herren Lambert und Gerhard gleichen Ge- schlechten. Ein Konon von St-Ursanne ist 1270 als Chorherr in St. Peter zu Basel genannt, und ein Heinrich von St-Ursanne erscheint 1336 und 1340 in Zusammenhang mit dem Patronatrecht der Marienkapelle in Laufen und dessen Abtretung an das Kollegiatsstift St. Peter in Basel für Kaplaneiansprüche im Streit mit den Her- ren von Biedertan. Das Geschlecht derer von St-Ursanne waren Nachfolger der Edlen von Montjoie; diese übten keine Gerichtsbarkeit über due Stadt aus. Noch im 14. Jh. kam das Schloss vollständig an den Basler Bischof. Bischof Jean de Vienne setzte 1376 seinen Vetter gleichen Namens als Eigentümer ein. Etwas spä- ter folgte die Verpfändung der Burg für 8000 Gulden an Thibaud VII, Graf von Neuenburg. Bischof von Fleckenstein wollte die Pfandsumem dem Grafen zurücker- statten, dieser weigerte sich aber, das Schloss zurückzugeben, worauf der Bi- schof 1425 mit Truppen des Grafen von Thierstein das verpfändete Gut mit Gewalt zurückeroberte. Bevor wir das Schicksal des Schlosses weiter verfolgen, wenden wir uns der Stadt selbst zu. St-Ursanne besass als Chorherrenstift mit Pfarrei, wie wir schon fest- stellten, zwei Kirchen, einen Bezirk für di Domherrenhäuser; dazu gehörten aber noch ein eigener Markt, ein Rathaus, Bürgerhäuser sowie nebst den Handwerk-, Krä- mer- und Gasthäusern auch noch einige Bauernhöfe innerhablb der Stadtmauern. Da der Fischertrag aus dem Doubs schon immer beachtlich war, ist das Fischereigewer- be bis heute aktuell geblieben. Das eigentliche Gründungsdatum der Stadt ist nicht genau bekannt, doch war das Zusammenleben der Chorherren mit den Stadtbewohnern stets mustergültig, wie uns die Chroniken berichten. 1338 erhielt die Stadt durch den Bischof Johann Senn von Münsingen erste Freiheiten, die von seinem Nachfolger Jean de Vienne bestätigt worden sind. Die Freiheitsbriefe von 1436 und 1492 ge- statteten eine eigene zivile Verwaltung. Als in den Jahren 1403 und 1558 grosse Stadtbrände einen Teil der Stiftskirche und mehr als die Hälfte der Stadt zer- störten, sei dank der guten Zusammenarbeit zwischen den Stiftsherren und der Be- völkerung das Zerstörte neu aufgebaut und sogar erweitert worden. Die drei Stadt- tore St-Pierre 1552, St-Paul 1664 und das Brückentor St-Jean, ebenfalls aus dem 17. Jahrhundert stammend, mit den dazugehörenden Ringmaiern wurdem immer wieder erneuert. Nach dem Bericht über einen Erneuerungsbau des St.-Peter-Tores scheint St-Ursanne schon vor dem 15. Jahrhundert befestigt gewesen zu sein. Im 30jährigen Krieg kam das Schloss St-Ursanne in die Gwalt der Franzosen. Nach- dem diese in der Stadt und Umgebung arg gehaust hatten, wurde das Schloss von den erzürnten Bürgern 1634 überfallen und die Besatzung niedergemacht. Die Franzosen erschienen darauf aufs neue, plünderten die Stadt und hielten das Schloss bis zum Westfälischen Frieden (1648) besetzt. Von da an wohnte der bischöfliche Forstver- walter dort oben, bis sich 1793 die Franzosen nochmals des Schlosses bemächtigen und es, nachdem sie es 1796 zum Nationaleigentum erklärt hatten, an Huvelin aus Belfort verkauften und schliesslich schleifen liessen. Nochmals wenden wir uns der Geschichte der Stadt und ihrer Umgebung zu. Bischof Johann V. von Venningen (1458-1478) war einer der erfolgreichen Bischöfe Basels. Am 17. Mai 1458 wurde er vom Domkapitel einstimmig zum Bischof von Basel gewählt und von Papst Calixtus III. bestätigt. Am 4. April 1460 eröffnete er als Kanzler im Münster feierlich die Basle Universität. 1472 war er auch Kanzler an der Uni- versität Freiburg i. Br. 1461 löste er die verpfändete Ajoie und damit die Stadt St-Ursanne aus der Hand des Grafen von Mömpelgard. Damit war in St-Ursanne alles wieder unter einem Herrn, bis der 30jährige Krieg und dann die Französische Re- volution dem Fürstbistum und der Talschaft eine gewaltsame politische Wende auf- zwangen. Im Sommer 1528 verlegte Bischof Philippe von Gundelsheim wegen der Re- formation seine Residenz von Basel nach Pruntrut ins dortige Schloss. Damit war der fürstbischöfliche Schwerpunkt von der Stadt in den Jura und ins Birseck ver- legt worden. Die nachfolgenden Fürstbischöfe hatten damit ihre Kathedralkirche zu Basel verloren und mussten auf andere würdige Gotteshäuser des Bistums aus- weichen. Domkapitel und Bischof gingen von nun an oft eigene Wege. Das "fürs- tliche Gold" des Bischofs bröckelte langsam am freiheitlichen Denken und an der beginnenden Selbstständigkeit der Untertanen beziehungsweise der Bürger ab. Was die Reformation nicht fertig brachte, wurde vom Gedankengut der FRanzösischen Revolution vervollständigt, obwohl zwischen den beiden Epochen keine geistige Verwandtschaft bestand und Anarchie sowie Gottlosigkeit keine Absicht der Re- formatoren war. Das Fürstliche am Bischof musste, da es zu weltlich war, ver- schwinden, damit seine christliche Aufgabe wieder lebendig werden konnte. Wohl kaum jemand hatte sich den Weg Basels und des Jura so vorgestellt, und niemand hatte geahnt, dass dieser Umbruch sich bis in das letzte Viertel des 20. Jahr- hunderts fortsetzen werde. Gewaltsame Lösungen wie Revolution und Aufstand sind zwar, sofern sie gelingen, sehr wirksam, aber sie haben noch nie Unrecht in Recht verwandelt, ohne dass dabei Unschuldige nicht hart betroffen worden wären. Basel gewann seine ersehnte Freiheit, verlor aber wie sein ehemaliger Stadtherr Stück um Stück seines Hinterlandes, besonders wenn man die Loslösung der Land- schaft in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts in diese Folgerung mit einbezieht. Das verzweifelte Ringen der Bischöfe um ihr Fürstbistum half nicht mehr viel; es hatte noch bis 1815 Bestand. Der Bruch zwischen Bischof und St-Ursanne war schon früher vollzogen worden. Bis- chof Jakob Sigismund von Reinach-Steinbrunn (1737-1743) hatte infolge des Aufstan- des der Ajoulots die Franzosen zu Hilfe gerufen; da er die bisherigen Rechte des Volkes nicht anerkennen wollte, liess er drei Rebellen gefangen nehmen und am 31. Oktober 1740 in Pruntrut hinrichten. Unter den weiteren Rebellen, die zwar verur- teilt, aber nicht hingerichtet worden waren, befanden sich auch fünf Mitglieder des Stiftes St-Ursanne sowie der greise Abt Sémon von Bellelay. Sie hatten gegen das unrechtmässige Verhalten des Bischofs protestiert und die Aufständigen unter- stützt. Der Bischof behielt jedoch die Oberhand und liess 1741 Propst Bassand von St-Ursanne absetzen; er war der letzte Träger dieses Amtes in St-Ursanne. Unter der französischen Herrschaft (1792-1815) wurde die Aufhebung des Stiftes besiegelt. Die Stiftskirche wurde 1803 zur Pfarrkirche und die ehemalige Pfarrkirche zum Schuppen. 1905 wurde die Stiftskirche renoviert, und 1967 wurden Grabungen im Chor des 1898 abregissenen Pfarrkirche St. Peter sowie im Kreuzgang vorgenommen. Nicht nur der Kirchenbezirk von St-Ursanne darf der Aufmerksamkeit des Besuchers empfohlen werden, sondern auch die Stadt selbst mit all ihren mittelalterlichen und verträumten Winkeln und Gebäuden. Das Rathaus mit der ehemaligen Markthalle und dem naheliegenden Kerker, die steinerne Brücke über den Doubs mit der Statue des Nepomuk, die schönen Wohnhäuser mit ihren kunstvollen Erkern und Fenstern, ja sogar noch romanische Profanteile und die mit bischöflichen Wappen verzierten Stadttore verdienen eine eingehende Betrachtung. Der durch schöne Brunnen ver- wöhnte Basler kommt in St-Ursanne ebenfalls auf seine Rechnung. Die Einsiedelei und besonders die etwas unterhalb befindliche Odilienkapelle erin- nern an Odilienberg im Elsass und an Arlesheim, Ausserhalb von St-Ursanne liegt auf dem ehemaligen Pestfriedhof, der an die Pestepidemie von 1576 und 1634 erin- nert, die Loretto-Kapelle mit der Abt Voirol von Bellelay gestifteten Mariensta- tue. Sie war lange Zeit Wallfahrtskapelle und ersetzte die dem heiligen Nikolaus von Myra geweihte Friedhofskapelle. Der gute Erhaltungszustand des Städtchens und ihrer Kunstdenkmäler ist dem alhergebrachten Schönheitsinn der Bürger sowie dem Laufener Architekten Alban Gerster und weiteren Kunstfreunden zu verdanken. St- Ursanne hat trotz seiner zweitweiligen Industrialisierung (Holz- und Eisenwerke und Uhrenindustrie), welche durch die Bahnverbindung seit 1877 eingeleitet worden war, Sorgen um seine Existenz. Die Einwohnerzahlen (1764: 1038, 1920: 1149 und 1972 ca. 1100 Seelen) sprechen eine deutliche Sprache. Noch sind einige leis- tungsfähige Metallbearbeitungsfirmen hier tätig, die nebst den Holz- und Land- wirtschaftsbetrieben ein wirtschaftliches Auskommen sicherstellen, doch wie lange noch ? St-Ursanne verdient alle Aufmerksamkeit nicht bloss als Kunst- und Aus- flugsort, sondern auch als Entwicklungsort innerhalb der Kantons- und Regiopla- nung. Literaturnachweis: Bruckner, Albert u.a.: Die Bischöfe von Basel. In: Helvetia sacra Albteilung I, Band I, Bern, Francke 1972. Büttner, Heinrich: Frühmittelalterliches Christentum und der Fränkische Staat zwischen Hochrhein und Alpen. Darmstadt 1961, Wissenschaftliche Buchgesellschaft. Duft, Johannes: Die Geschichte. In: Die Bibel von Moutier-Grandval. Bern 1971, Verein Schweize- rischer Lithographiebesitzer. Knapp, Charles u.a.: St-Ursanne. In: Geographisches Lexikon der Schweiz, Bd. 4. Neuenburg 1906, Gebr. Attinger. Ladner, Pascal: Die älteren Herrscherurkunden für Moutier-Grandval. In: Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde. Basel 1974, Bd. I, Hist. Antiquar. Ges. Basel. Moosbrugger-Leu, Rudolf: Die Schweiz zur Merowingerzeit. Bern 1971, Francke. Müller, C.A.: Das Buch vom Berner Jura. Derendingen 1953, Habegger. Prinz, Friedrich: Frühes Mönchtum im Frankenreich. München 1965, Oldenburg. Sennhauser, Hans Rudolf: Zum Abschluss der archäologischen Untersuchungen im Münster. In: Basler Stadtbuch 1974, Basel 1975, Helbing & Lichtenhahn. Türler, Heinrich u.a.: St-Ursanne. In: Historisch-Biographisches Lexikon der Schweiz, Bd.6, Neuenburg 1931. Zaeslin, Peter: St-Ursanne (im Manuskript der Helvetia Sacra eingesehen). |